• Lernentwicklungsgespräche in der Jahrgangsstufe 1 bis 3

    •  

      In den Jahrgangsstufen 1 bis 3

       

      Seit dem Schuljahr 2015/2016 führen wir in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch, anstatt ein Zwischenzeugnis auszustellen. .

       

      Pädagogische Vorteile:

      Alle am Lernprozess Beteiligten (Kind, Eltern, Klassenlehrkraft) kommen zu Wort und tauschen sich über den aktuellen Lern- und Leistungsstand aus. Im Gegensatz zu Zwischenzeugnissen erfolgt dabei eine Beurteilung im Gespräch. Missverständnisse und Unklarheiten können somit sofort ausgeräumt werden. Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden angesprochen und gemeinsam beraten; Fördermöglichkeiten und nächste Umsetzungsschritte werden aufgezeigt. 

       

      Ablauf: 

      Im Januar erhalten Sie als Eltern Terminvorschläge (außerhalb der Unterrichtszeit) für das Lernentwicklungsgespräch. Ihr Kind und die Lehrkraft füllen einen Einschätzungsbogen aus. Er dient  als Grundlage für ein ca. 30-minütiges Gespräch, das die Lehrkraft im Beisein der Eltern mit dem Kind führt. Abschließend wird mit dem Kind eine konkrete und entwicklungsgerecht formulierte Zielvereinbarung geschlossen, um das künftige Lernen gemeinsam im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu optimieren.

    • Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 1

    • Es enthält einen Bericht mit Beobachtungen insbesondere

      • zum Sozialverhalten,
      • zum Lern- und Arbeitsverhalten,
      • zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern,
      • zu den individuellen Lernfortschritten.
    • Jahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 2 - 4


    • Sie enthalten

      • Noten in den Pflichtfächern,
      • zusätzliche Erläuterungen zu den Noten in Deutsch und Mathematik,
      • Bewertungen des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens. 

      Die Bereiche "Sozialverhalten" und "Lern- und Arbeitsverhalten" sind in einem durchgängigen Text beschrieben. Abschließend ist in einem Satz der jeweilige Bereiche zusammenfassend beurteilt. (Bsp.: Das Sozialverhalten war insgesamt gut.)

       

    • Übertrittsverfahren in der 4. Jahrgangsstufe

    • a) Die Schülerinnen und Schüler der 4. Jgst. erhalten Ende Januar anstelle des Zwischenzeugnisses eine sogenannte "Zwischeninformation zum Leistungsstand", der den Eltern die aktuellen Informationen über den momentanen Leistungsstand ihres Kindes bieten soll. Dieser Leistungsbericht beinhaltet ausschließlich die Jahresfortgangsnoten aller Fächer und ggf. einen Vorrückungshinweis. Es findet keine Kommentierung der Teilbereiche der Fächer statt.

       

      b) Anfang Mai bekommen alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse ein Übertrittszeugnis.  Dieses Übertrittszeugnis beinhaltet

      • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
      • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht,
      • eine Bewertung des Sozial- sowie Lern- und Arbeitsverhaltens,
      • eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.